Wasser im Keller nach Starkregen, Rückstau aus dem Kanal oder ein Leitungsschaden in der Altbauwohnung: Bei einem Bauschaden in Wiesbaden zählt zuerst, den Zustand festzuhalten, bevor getrocknet, ausgeräumt oder saniert wird. Florian Wurster ist Sachverständiger für das Immobilien- und Grundstückswesen (FIB) mit Ausbildung in Bauschäden, Baumängeln, Gebäudeanalyse und Beweissicherung. Er nimmt den Schaden auf, sichert ihn mit Fotos und Messungen und fasst alles in einer gutachtlichen Stellungnahme zusammen.
Nach einem Wasserschaden verändert sich der Zustand schnell. Wer ihn früh festhält, kann später belegen, was war.
Trocknung, Ausräumen und erste Reparaturen verändern Spuren. Eine Beweissicherung vorher hält mit Fotos, Messungen und Protokoll fest, welche Bauteile betroffen sind und wie weit Feuchte reicht.
Florian Wurster bietet selbst keine Trocknung, Sanierung oder Handwerksleistung an. Er beschreibt den Schaden so, wie er sich am Objekt zeigt. Das macht die Stellungnahme für Versicherung, Anwalt oder Gegenseite nachvollziehbar.
Prüfschwerpunkte bei Hochwasser und Rückstau am Rhein
Schierstein, Biebrich, Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim gelten als hochwassergefährdet. Die Hafeneinfahrt Schierstein ist mit 83 m der tiefste Punkt der Stadt. In diesen Ortsbezirken prüfen wir Keller und Sockel besonders darauf, ob Wasser von außen eindrang oder aus dem Kanal zurückstaute.
Fotodokumentation jedes betroffenen Bauteils
Wir fotografieren Übersicht und Detail, ordnen jedes Bild einem Raum und Bauteil zu und halten Feuchtespuren, Verfärbungen und Ablösungen fest. So bleibt der Zustand auch nach der Trocknung belegbar.
Ausbildung in Bauschäden, Baumängeln und Beweissicherung
Florian Wurster ist Sachverständiger (FIB) für Bauschäden und Baumängel. Seine Ausbildung beim Europäischen Fachinstitut für Gutachter umfasst Gebäudeanalyse und Beweissicherung, also genau das, was nach einem Wasser- oder Hochwasserschaden gefragt ist.
Schäden in Altbauten und historischer Bausubstanz
Große Teile der Stadt stehen unter Denkmalschutz, auch die meisten historischen Ortskerne. Im Altbau zieht Leitungswasser oft in Holzbalkendecken, Schüttungen und Putz. Wir dokumentieren, wie weit die Feuchte reicht, und weisen darauf hin, wenn bei der Instandsetzung das Denkmalschutzrecht des Landes Hessen zu beachten ist.
Schriftliche Stellungnahme für Versicherung und Anwalt
Die gutachtliche Stellungnahme beschreibt Objekt, Schadensverlauf und betroffene Bauteile, bewertet den Befund technisch und prüft die Angaben auf Plausibilität. Die rechtliche Einordnung bleibt Ihrem Anwalt vorbehalten.
Für Eigentümer nach Wasser- und Hochwasserschäden
Wir arbeiten für Eigentümer, Käufer, Verkäufer und Rechtsanwälte, vom Einfamilienhaus über die Eigentumswohnung bis zum Gewerbeobjekt. Ob Rückstau im Keller in Mainz-Kostheim oder Leitungswasser in einer Altbauwohnung in Biebrich: Am Anfang steht die Frage, was Sie mit der Stellungnahme belegen möchten.
Der Aufwand richtet sich nach Ihrem Schadensfall. Bevor wir beginnen, erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot mit dem vereinbarten Umfang.
Wovon der Aufwand bei der Dokumentation eines Bauschadens abhängt, lässt sich meist schon im ersten Gespräch gut eingrenzen. Diese Punkte spielen eine Rolle:
Das Objekt: Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Altbau oder Gewerbeobjekt, mit seiner Bauweise und Nutzung.
Die Lage des Schadens: Keller, Sockel, Decken, Fußböden, Dach oder Leitungsbereiche.
Die Ausdehnung: ein einzelner Raum oder mehrere Geschosse und Bauteile.
Die Fragestellung: reine Zustandssicherung oder zusätzlich eine technische Bewertung der Ursache.
Messungen, soweit der Fall sie erfordert.
Die vorhandenen Unterlagen: eigene Fotos, Schadenmeldung, Pläne und Schriftverkehr.
Der Zweck: Stellungnahme für die Versicherung, für einen Anwalt oder für Ihre eigene Entscheidung.
Die Zahl der Termine, etwa wenn der Zustand vor und nach der Trocknung festgehalten werden soll.
Die Erläuterung der Ergebnisse persönlich oder digital, auf Wunsch mit telefonischen Rückfragen.
In hochwassergefährdeten Ortsbezirken wie Schierstein oder Mainz-Kastel kann zusätzlich zu klären sein, ob Wasser von außen eindrang oder aus dem Kanal zurückstaute.
Aus diesen Angaben erstellen wir ein verbindliches Angebot, das Umfang und Leistung klar beschreibt.
Erst mit Ihrer Zusage beginnen wir mit der Arbeit am Objekt.
Im ersten Gespräch schildern Sie, was passiert ist: Rückstau, Hochwasser, Leitungsschaden oder ein Schaden nach Bauarbeiten. Wir klären, ob eine reine Beweissicherung genügt oder ob zusätzlich eine gutachtliche Stellungnahme zur Ursache gebraucht wird.
Hilfreich sind erste Fotos, die Schadenmeldung an die Versicherung und vorhandene Pläne. Bitte verändern Sie den Zustand nur so weit, wie es zur Schadensbegrenzung nötig ist, und halten Sie jeden Eingriff selbst kurz fest.
Beim Ortstermin nach Absprache nimmt Florian Wurster die betroffenen Bauteile in Augenschein, von der Kellersohle über Wände und Sockel bis zu Decken und Leitungsbereichen. Jede Auffälligkeit wird fotografiert und einem Raum zugeordnet.
Messungen erfolgen, soweit der Fall sie erfordert. Dazu erfassen wir mögliche Schadensursachen, etwa Spuren eines Wassereintritts von außen, Rückstau aus dem Kanal oder eine Undichtigkeit an Leitungen. Ältere Schäden und frühere Reparaturen, die mit dem aktuellen Ereignis nichts zu tun haben, halten wir getrennt fest.
Im Büro werten wir Fotos, Messergebnisse und Ihre Unterlagen aus. Wir beurteilen, welche Ursache technisch plausibel ist, wie sich der Schaden ausgebreitet hat und welche Bauteile in ihrer Substanz gefährdet sind.
In Lagen nahe an Rhein und Main, etwa in Schierstein, Biebrich oder Mainz-Kostheim, prüfen wir, ob das Schadensbild zu Hochwasser, Rückstau oder einem Leitungsschaden passt. Daraus leiten wir ab, welche Maßnahmen zur Sicherung und Instandsetzung notwendig sind.
Die gutachtliche Stellungnahme ist klar gegliedert: Objektbeschreibung, Schadensverlauf, betroffene Bauteile, technische Bewertung, Plausibilitätsprüfung und Schlussfolgerungen. Fotos und Messergebnisse sind den einzelnen Befunden zugeordnet, sodass jede Aussage am Bild oder am Messwert überprüfbar bleibt.
Wir erläutern Ihnen die Ergebnisse persönlich oder digital, auf Wunsch auch bei telefonischen Rückfragen. So wissen Sie, welche Aussagen die Stellungnahme trifft und wo ihre Grenzen liegen.
Die Unterlage können Sie an Ihre Versicherung oder Ihren Anwalt weitergeben oder als Grundlage für eigene Entscheidungen zur Instandsetzung nutzen, etwa bei der Auswahl eines Fachbetriebs.
Sie enthält eine Beschreibung des Objekts, den Schadensverlauf und die betroffenen Bauteile. Darauf folgen die Schadensanalyse, die technische Bewertung, eine Plausibilitätsprüfung der Angaben und die Schlussfolgerungen. Fotos und Messergebnisse sind den Befunden zugeordnet, damit Dritte jeden Schritt nachvollziehen können.
Begrenzen Sie den Schaden, etwa durch Abstellen der Wasserzufuhr, und fotografieren Sie den Zustand vorher und nachher. Bewahren Sie beschädigte Teile auf. Größere Rückbauten sollten möglichst erst nach der Beweissicherung erfolgen.
Hier geht es darum, einen eingetretenen Schaden zu dokumentieren und für Versicherung oder Anwalt zu sichern. Steht die Suche nach einer unklaren Ursache von Feuchte, Schimmel oder Rissen im Vordergrund, ist unsere Schadensanalyse der passende Weg.
Diese Ortsbezirke liegen an Rhein und Main und gelten als hochwassergefährdet. Am Schiersteiner Hafen und in Mainz-Kostheim gibt es mobile Hochwasserschutzwände. Keller- und Sockelfeuchte sowie Rückstau sind dort am Objekt zu prüfen.
Ja. Bäche in steilen Tälern können nach Starkregen schnell anschwellen, und an Hanglagen des Taunus-Südhangs kann Hangwasser an Kellerwänden anstehen. Wir halten fest, wo Wasser eingedrungen ist und welche Bauteile betroffen sind.
Vor Baumaßnahmen nebenan halten wir den Zustand Ihres Gebäudes mit Fotos, Messungen und einem nachvollziehbaren Protokoll fest, zum Beispiel vorhandene Risse oder Feuchtespuren. Treten später neue Schäden auf, lässt sich der Vorher-Zustand belegen. Bei eigenen Bauvorhaben hilft zusätzlich die Baubegleitung.
Den Ortstermin übernimmt Florian Wurster persönlich. Er ist Sachverständiger für das Immobilien- und Grundstückswesen (FIB) mit Ausbildung in Bauschäden, Baumängeln, Gebäudeanalyse und Beweissicherung. Er bietet weder Sanierung noch Trocknung an. Sein Büro liegt im Nerotal 18; von dort sind Ortstermine in allen 26 Ortsbezirken nach Absprache möglich, auch in Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim, die seit 1945 verwaltungsmäßig zu Wiesbaden gehören.
Ein Bauschaden entsteht selten ohne Vorgeschichte. Die Stadt liegt zwischen Taunus und Rhein, und diese Lage kann beeinflussen, welche Schäden auftreten. Die folgenden Schadensbilder zeigen, worauf wir bei der Dokumentation achten und welche Fragen dabei für Versicherung oder Anwalt meist im Raum stehen.
In jedem Fall gilt: Erst wird gesichert, dann saniert. Wer zuerst trocknet und ausräumt, verliert Spuren, die später für die Versicherung oder einen Anwalt wichtig sein können. Eine kurze Beweissicherung vor der Trocknung schafft hier Klarheit für alle Beteiligten.
Beim Angriff im Februar 1945 wurden in Wiesbaden 550 Gebäude zerstört und 450 schwer beschädigt. Im Bestand finden sich deshalb neben Altbauten auch Häuser aus dem Wiederaufbau, deren frühere Reparaturen ein Schaden heute freilegen kann. Für die Stellungnahme halten wir fest:
Geht es um Mängel an einer neuen Bauleistung, etwa nach einer Sanierung, ist die Bauabnahme der richtige Zeitpunkt, um sie festzuhalten.
Schildern Sie uns kurz, was an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung passiert ist. Wir klären gemeinsam, welche Dokumentation sinnvoll ist, und stimmen den Ortstermin mit Ihnen ab. Telefon 06131 9197222.
Ein Bauschaden berührt oft Versicherung, Vertragspartner und manchmal ein gerichtliches Verfahren. Für Wiesbaden sind diese Stellen wichtig:
Die rechtliche Bewertung übernimmt Ihr Anwalt. Unsere Stellungnahme liefert ihm und Ihnen die technische Grundlage, nachvollziehbar dokumentiert und mit Fotos belegt.
Jeder Baustein beantwortet eine eigene Frage. Welche davon Ihr Fall braucht, klären wir im ersten Gespräch.
| Baustein | Einsatzfall | Aussage |
|---|---|---|
| Inaugenscheinnahme | jeder Schadensfall | betroffene Bauteile und sichtbares Schadensbild |
| Fotodokumentation | Zustand vor Trocknung oder Rückbau | belegbarer Zustand je Raum und Bauteil |
| Messungen | soweit der Fall sie erfordert | Ausbreitung von Feuchte im Bauteil |
| Protokoll | Beweissicherung vor Baumaßnahmen oder im Streitfall | nachvollziehbarer Vorher-Zustand |
| Gutachtliche Stellungnahme | Versicherung, Anwalt, eigene Entscheidung | Bewertung, Plausibilität, Schlussfolgerungen |
Messungen setzen wir gezielt ein, nicht pauschal. Entscheidend ist, dass jeder Befund nachvollziehbar belegt ist.
Nach einem Schaden liegt es nahe, gleich den nächsten Betrieb zu rufen. Für eine belastbare Dokumentation lohnt vorher ein Blick auf diese Punkte:
Florian Wurster ist an keinem Sanierungsauftrag beteiligt und kommt nach Absprache zu Ihnen vor Ort.
Ortstermine nach Absprache übernehmen wir in allen 26 Ortsbezirken, von Schierstein und Biebrich bis Naurod und Medenbach, ebenso in Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim. Im Umland sind wir unter anderem in Taunusstein, Eltville am Rhein, Walluf und Hochheim am Main tätig. Alle Leistungen im Überblick zeigt die Startseite unseres Sachverständigenbüros.